
Für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet gilt ab sofort keine Quarantänepflicht in Nordrhein-Westfalen. Nach einem Gerichtsurteil wurde die Corona-Einreiseverordnung außer Kraft gesetzt.
Der Kläger hielt eine Quarantänepflicht im Heimatland für unangemessen sofern der kürzlich besuchte Reiseort einer niedrigeren Infektionszahl ausgesetzt ist. Das Gericht stimmte dem zu.